Feuerwerk Info

Feuerwerk ist Kunst – Feuerwerk ist Kultur

Der BVPK vertritt die Ansicht, dass Feuerwerk nicht nur Bestandteil von Festkultur ist, sondern dass Feuerwerk selbst ein wertvolles und schützenswertes Kulturgut darstellt. Die Handwerkstradition, Herstellung und Verwendung von Feuerwerkskörpern, die künstlerischen Aspekte, Design und Choreografie eines Feuerwerks und das dafür nötige Fachwissen sind wertvolle kulturelle Schätze, die weltweit gepflegt werden und sich dabei regional ganz unterschiedlich darstellen. Nicht nur deswegen fordern wir die Anerkennung von Feuerwerk als immateriellem Kulturerbe. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Würdigung des Kunstfeuerwerks als Kulturveranstaltung von behördlicher Seite, wie es bei dem Feuerwerk Ende Juni der Fall war. (Auszug aus der Web-Site des BVPK) 

Allgemeine Information zu Ihrem Feuerwerk

 

Alle unsere Feuerwerke sind Feuerwerk der pyrotechnischen Klassen / Kategorien II oder IV bestehend aus aufsteigenden Effekten in individueller Abstimmung und Wunsch, soweit nicht ein im folgenden beschreibenes Grundprogramm gewählt wird ( je nach Örtlichkeit und behördlicher Genehmigung ) Auf besonderen Wunsch einschl. Musikuntermalung. Da alle Feuerwerke in Effekten und Gestaltung von den verschiedenen Örtlichkeiten abhängig sind, haben wir darauf verzichtet ihnen spezielle Beispiel -Videoaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Sie würden dort ein Feuerwerk sehen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen können. Wir gestalten Ihr Feuerwerk nur für Sie individuell. Aber die Effekte, die möglich sind sehen sie hier;


Feuerwerk Saarner Kirmes 10.07.2015 from flying-video on Vimeo.

 

Eventall Feuerwerk | HRW Campusfest 2016 from Eventall GmbH on Vimeo.

 

Eventall Feuerwerk | Mülheimer Drachenboot Festival 2016 Finale from Eventall GmbH on Vimeo.

Der Aufbau, das Abbrennen und das Abräumen pyrotechnischer Sätze erfolgt ausschließlich durch zugelassene Pyrotechniker und eingewiesenes Fachpersonal. Der Feuerwerksplatz ist während der Aufbau- und Abbrennzeit rechtlich als unser Betriebsgelände mit Hausrecht anzusehen. Eine entsprechende Einverständnis- und Nutzungserklärung vom Eigentümer liegt dann vor.

Durch uns erfolgt die Durchführung des behördlichen Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens ( ohne Gebührenübernahme ). Gebühren hierfür sind regional verschieden zwischen 0 – 75,-€. In begründeten Einzelfällen (Waldbrandgefahr, besondere Gebäude, etc) kann eine gebührenpflichtige Brandsicherheitswache der Feuerwehr als Auflage gemacht werden. Die Kosten hierfür stehen in der Gemeindesatzung und richten sich nach Aufwand. Da wir über eigene zugelassene und zertifizierte Feuerwehrfahrzeuge ( 5000l Tanklöschfahrzeuge mit Werfer ) einschließlich Personal ( Truppführer, Maschinisten, Feuerwehrleute) verfügen, ergibt sich grundsätzlich hieraus kein Problem.

Für das Genehmigungs- / Anzeigeverfahren ist eine Frist von 14 Tagen vor der Auftragsausführung zu beachten. (An Wasserstraßen der Berufsschifffahrt 30 Tage).

Bis 50km erheben wir eine Fahrtkostenpauschale von 25,-€ je Auftrag. Bei mehr als 50 km Anfahrt erheben wir je gefahrenem Kilometer 35 Cent . Abfahrtort ist Mülheim a.d. Ruhr in NRW. Bei einer Entfernung von mehr als 400km wird eine Übernachtungspauschale von 60,-€ pro Mitarbeiter erhoben, da eine Rückfahrt in der Nacht verständlicherweise nicht zumutbar ist. Alternativ kann durch den Veranstalter eine angemessene Übernachtungsgelegenheit und Frühstück gestellt werden.

Die Durchführung des Feuerwerkes kann unter Beachtung der behördlichen Auflagen in Bezug auf Höhe, Effekte und farblicher Gestaltung individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Lassen sie uns gemeinsam planen.

Nach einer Auftragserteilung kümmer wir uns um alle Formalitäten. Sie können beruhigt ihre Veranstaltung vorbereiten. 14 Tage vorher sprechen wir nochmal miteinander die Einzelheiten ab.

Am Veranstaltungstag erhalten Sie oder ein Vertreter zeitgerecht vor dem Feuerwerk ein kleines Funkgerät mit dem Sie dann genau zum richtigen Zeitpunkt das Startsignal geben.

Sollten noch Fragen entstanden sein, rufen Sie bitte unsere Informationshotline 0162 3322022 an.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Weiler