AGB

Allgemeine Leistungsbeschreibung ( AGB )

Es gelten die im Folgenden beschriebenen AGB zwischen der Fa. Dirk Weiler – Schmale Str. 32 -45478 Mülheim an der Ruhr (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

  1. Sicherheitskonzeptionen
  2. Pyrotechnische Dienstleistungen

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zu.1 

Der Auftragnehmer bietet als Dienstleistung  Sicherheitskonzeptionen und Sicherheitskoordination ausschließlich beratend an, wie z.B.:

  • Sicherheitskonzepte überprüfen oder erstellen,
  • Risikoanalysen durchführen,
  • Schutzmaßnahmen planen, aber nicht selbst durchgeführt
  • Dienstleister kontrollieren oder koordinieren, ohne selbst „bewachend“ tätig zu sein,

 ohne eigene Durchführung von Bewachungsmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen vor Ort.

Rechtslage:

Fa. Dirk Weiler – Trendflash.de – unterliegt nicht den Regelungen der Bewachungsverordnung (BewachVwV) oder einer spezielle Erlaubnispflicht nach § 34a GewO (Gewerbeordnung).

Entscheidungskriterien:

  1. § 34a GewO – Erlaubnispflicht für Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Abs. 1 GewO).

 „Bewachen“ bedeutet nach herrschender Meinung: jede Tätigkeit, die darauf abzielt, die Sicherheit von Personen oder Sachen vor Eingriffen Dritter zu schützen – durch unmittelbare Gegenwehr oder Prävention. Das umfasst klassisch:

  • Objekt- oder Werkschutz,
  • Personenschutz,
  • Empfangs- und Kontrolltätigkeiten mit Schutzfunktion,
  • Veranstaltungsschutz,
  • Revierfahrten, Alarmintervention usw.

NICHT darunter fällt:

Ausschließlich beratende Tätigkeit, wie z.B.:

  • Sicherheitskonzepte erstellen,
  • Risikoanalysen durchführen,
  • Schutzmaßnahmen planen, aber nicht selbst durchführst,
  • Dienstleister koordinieren, ohne selbst „bewachend“ tätig zu sein,

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zu 2.

Der Auftragnehmer bietet hiermit die fachliche Ausführung der im Angebot  beschriebenen pyrotechnische Dienstleistungen an. 

Rechtslage: 

Die Fa. Dirk Weiler unterliegt den Regelung des §7 SprenG. Der Inhaber den Vorschriften gem. §20 SprengG

Nummer und Datum des Erlaubnisbescheides nach § 7 SprengG
Nr.14/03 in der Neufassug E-02/07
Nummer und Datum des Befähigungsscheines gem §20 SprengG
Nr 80/2000 in der Neufassung Nr.13/05

Angebote sind vier Wochen nach Zustellung gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

Ein Rücktritt vom einem erteilten Auftrag durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber ist unter folgenden Bedingungen grundsätzlich möglich:

1. Erfolgt der Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abbrennzeitpunkt, wird für behördlichen – und logistischen Aufwand eine Kostenpauschale i.H.v. 10% der Auftragssumme erhoben.
2. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 24 Stunden vor dem Abbrennzeitpunkt bei noch nicht eingebrachten und nicht zündfertig eingerichteten pyrotechnischen Sätzen, beträgt die Kostenpauschale 50% der Auftragssumme zzgl. tatsächlich angefallener Anfahrtskosten.
3. Erfolgt der Rücktritt vom Auftrag unmittelbar vor dem Abbrennzeitpunkt nach zündfertiger Einrichtung, beträgt die Kostenpauschale 100% der Auftragssumme. zzgl. tatsächlich angefallener Anfahrtskosten.
4. Gründe die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat sind u.a. Witterungslage, Veranstaltungsverlauf, Sicherheitsverstöße des Auftraggebers, behördliche Sofortauflagen, unsicherer Veranstaltungsverlauf.

Sonstige Bedingungen:
5. Dem Auftraggeber ist bekannt, das beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Papier- / Pappreste, Verbrennungsrückstände (Aschenflug), Rauchbildung und Gerüche entstehen, die einer natürlichen Beseitigung / Verrottung unterliegen.
6. Die Fahrtkosten werden in festgelegten Zonen pauschal abgerechnet. Abfahrtort ist 45478 Mülheim an der Ruhr (NRW). Bei mehr als 400km wird zusätzlich eine Übernachtungspauschale von 60,-€ je Pyrotechniker erhoben, da dann eine Rückfahrt in der Nacht arbeitschutzrechtlich nicht zumutbar ist.
7. Musikuntermalung in Komplettangeboten ist kostenfreie Serviceleistung. Sehr seltene technische Störungen berechtigen daher nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
8. Soweit im Einzelfall Gebühren von Ordnungsbehörden anfallen (Gebührenordnung zum SprengG 10,- bis 500,- €), werden diese gesondert anhand des Gebürenbescheides abgerechnet. Soweit diese bekannt sind wird vor Auftragserteilung die Höhe bekannt gegeben und sind auf der Website veröffentlicht.

Mögliche Zahlungsvarianten:

– Banküberweisung / Kartenzahlung

– Paypal (fireworld et web.de)

Fahrtkosten pro Auftrag (AGB )

Die Fahrtkosten werden in Km-Zonen  gestaffelt berechnet.
Mülheim an der Ruhr / Radius bis zum Veranstaltungsort.

Zone 1 Nur Stadtgebiet Mülheim Ruhr 10,-
Zone 2 5km bis 15km 25,-€
Zone 3 16km bis 30km 35,-€
Zone 4 31km bis 75km 45,-€
Zone 5 76km bis 100km 55,-€
Zone 6 101km bis 125km 65,-€
Zone 7 126km bis 150km 75,-€
Zone 8 151km bis 175km 85,-€
Zone 9 176km bis 200km 95,-€
Zone 10 200km bis 225km 105,-€
Zone 11 226km bis 250km 115,-€
Zone 12 251km bis 275km 125,-€
Zone 13 276km bis 300km 135,-€
Zone 14 301km bis …. 250,-€ (incl. 60,-€ Übernachtung)
Bei einer Fahrtstrecke von mehr als 300km wird eine Übernachtungspauschale erhoben, da eine Rückfahrt in der Nacht verständlicherweise nicht zumutbar ist. Alternativ kann durch den Veranstalter eine angemessene Übernachtungsgelegenheit und Frühstück gestellt werden.